en Hilfe Mail    Achtung Hotelname (2) «« Achtung Hotelname (3) »» Hotel Hausrecht    h Lupe - - -
äHNLICHE NAMENSGEBUNG BEI HOTELS - hotelrecht

Hotelrecht, Gastgewerbe Urteile Hilfe

FORUM zu Gastgewerbe Rechts- Urteilen. Ihre Meinung ist uns wichtig und wir sowie unsere Hotelkollegen sind gespannt, wie Sie darüber denken, oder welche persönlichen Erfahrungen Sie zu diesem Thema gemacht haben.´

(utf-8, rss) ©redaktion-i-media / rimVERLAG   → http://www.redaktion-i-media.de/
Seite 19

ähnliche Namensgebung bei Hotels

Vorsicht ist auch bei der Wahl der richtigen Geschäftsbezeichnung geboten. Ist ein Konkurrenzhotel mit einem Namen bereits auf dem Markt, sollte man keine ähnliche Namensgebung wählen.

So hat das OLG Köln in einem Urteil (6 U 144/01) festgestellt, dass zwischen den Bezeichnungen „Classik Hotel München Riehm“ bzw. „(CH) Classik-Hotel Magdeburg“ und den Hotelbezeichnungen „Classic Hotel Amadeus“ in H. bzw. „Classic Hotel Harmonie“ in K. mittelbare Verwechslungsgefahr besteht.

Im vorliegenden Fall betrieb die Klägerin zwei Hotels, zu deren Kennzeichnung auch die Wortmarke “Classik“ verwendet wird. Es handelte sich um das Landhotels Martinshof in München-Riehm und das Classik Hotel Magdeburg in Magdeburg.
Die Beklagten führten gemeinsam unter der Bezeichnung „Classic Hotel Amadeus“ ein Hotel in H., außerdem betreibt der Beklagte zu 2 das „Classic Hotel Harmonie“ in K.

Das Gericht stellte fest, dass zwischen den Hotelbezeichnungen „Classik Hotel München Riehm“ bzw. „(CH) Classik-Hotel Magdeburg“ und den Hotelbezeichnungen „Classic Hotel Amadeus“ bzw. „Classic Hotel Harmonie“ keine unmittelbare Verwechslungsgefahr bestehe, wohl aber die Gefahr mittelbarer Verwechslungen, nämlich der Annahme des Verkehrs, die von der Beklagten geführten Hotels gehörten zu einer von der Klägerin betriebenen Hotelkette.

Mittelbare Verwechslungsgefahr ist dann gegeben, wenn die sich  gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und wenn der Verkehr deshalb wegen dieses wesensgleichen Stamms beide Zeichen demselben Inhaber zuordnet.

Bei den beiden angegriffenen Bezeichnungen handelte es sich – so wird der maßgeblich durchschnittlich aufmerksame Interessent zwanglos annehmen – um das „Amadeus“ bzw. „Harmonie“ Hotel der Kette der Classic-Hotels. Der Verkehr würde, soweit er die Klangmarke CLASSIK kenne, erwarten, dass die so bezeichneten Hotels eben dem Inhaber dieser Marke zuzuordnen seien. Dies gelte auch angesichts der unterschiedlichen Schreibweise.

Die unterschiedliche Schreibweise sei im akustischen Bereich nicht wahrnehmbar. Indes komme der akustischen Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu, weil Hotelbuchungen nicht selten telefonisch vorgenommen werden. Weiter stimmen die Begriffe auch in Ihrem Sinn überein. Es komme im Übrigen für den bildlichen Teil hinzu, dass der Verkehr die Zeichen nicht gleichzeitig nebeneinander sieht.
Folglich werde der Verkehr die beiden streitgegenständlichen Bezeichnungen der so beschriebenen Hotelkette zuordnen. Dem stehe nicht entgegen, dass die Bezeichnungsbestandteile „Amadeus“ und „Harmonie“ nicht in einer Reihe von den von der Klägerin verwendeten Zusätzen stehen. Der Umstand, dass das „CH Classik Hotel Magdeburg“ außer dem Serienzeichen mit Magdeburg eine geographische Angabe erhält, vermittele bei dem Verkehr nicht den Eindruck, zu der Kette gehörten nur solche Hotels, die ebenfalls geographische Angaben als weitere Kennzeichnungsbestandteile aufwiesen. Das zeige schon die abweichende Verwendung des Serienzeichens für das in München gelegene Hotel (Landhotels Martinshof in München-Riehm). Im Übrigen reichen die geringfügigen Unterschiede in der Schreibweise aus den dargestellten Gründen nicht aus, als dass durch sie die beschriebenen Fehlvorstellungen des Verkehrs verhindert werden könnten.

Folglich wurde die Beklagten zur Unterlassung ihrer Hotelnamen verurteilt.

Unser Team von qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwälten begleitet Sie bei allen Fragen und rechtlichen Anforderungen.

BODEN Rechtsanwälte
Netzwerkpartner der redaktion-i-media
www.boden-rechtsanwaelte.de
Schanzenstraße 51
40549 Düsseldorf
0211.302634.0

HOTEL - FORUM

Ihre Meinung ist uns wichtig und wir sowie unsere Hotelkollegen sind gespannt, wie Sie darüber denken, oder welche persönlichen Erfahrungen Sie zu diesem Thema gemacht haben.´

Seite 19

 Inhaltsübersicht:

info: Ein Doppelklick in den Seitentext ruft die nächste Seite auf.
alle Seiten untereinader anzeigen, Druckversion

:: WLAN Musik Urteil - Hotel Gerichtsurteil gegen illegalen Musik Download, Seite 1 (11-2011)
:: Belehrung WLan Nutzung - Hotelgast-Belehrung zur WLAN Nutzung - Sorgfaltspflicht des Hotels, Seite 2 (25-2011)
:: Kommentar Feb 2011 - REAKTION auf: Hotelgast-Belehrung zur WLAN Nutzung - Sorgfaltspflicht des Hotels, Seite 3 (02-2012)
:: VDS - Was nun - Vorratsdatenspeicherung - Telekommunikationsüberwachung Ihrer Hotelgäste beim Surfen im Internet., Seite 4 (09-2009)
:: lösungsmöglichkeit - Vorratsdatenspeicherung auch für Hotels - Lösungsvorschlag, Seite 5 (36-2011)
:: no show - Urteile zu No-Show und Stornierungen von Hotelzimmern., Seite 6 (02-2008)
:: Nichtanspruchnahme - Nichtanspruchnahme reservierter Hotelzimmer, Seite 7 (36-2011)
:: Stornierung Hotelbuchung - Stornierungen von Hotelbuchungen, Seite 8 (36-2011)
:: Abmahnung Impressum - Abmahnung auf fehlendes Impressum, Seite 9 (25-2011)
:: Impressum - Impressum Pflicht auf Webseiten, Seite 10 (25-2011)
:: Urheberrecht Foto & Text - Urheberrecht auf Foto und Text - Achtung Abmahnung, Seite 11 (25-2011)
:: Nutzung von Bilderrechten - Nutzung von Bilderrechten, Seite 12 (36-2011)
:: Hotel-Bewertungen (1) - Keine Überprüfungspflicht für Bewertungen, Seite 13 (36-2011)
:: Hotel-Bewertungen (2) - Hotel Bewertungen im Internet - was ist erlaubt, Seite 14 (36-2011)
:: Gerichtsurteil Hotelbewer - Hotel Gerichtsurteil gegen Hotelbewertungen im Internet, Seite 15 (36-2011)
:: Hotel-Sterne - Verwendung von Hotelsternen, Seite 16 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (1) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein., Seite 17 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (2) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein. (Hotelketten Zugehörigkeit), Seite 18 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (3) - ähnliche Namensgebung bei Hotels, Seite 19 (36-2011)
:: Hotel Hausrecht - Hotel Hausrecht, Seite 20 (25-2011)
:: Hotel AGB Vorlagen - Hotel AGB Vorlagen, Seite 21 (25-2011)
:: Zeugnis Text Vorlage - Arbeitszeugnis Text Vorlage Zimmermädchen, Hausdame, Hotelangestellte, Seite 22 (28-2011)
:: Architektenvertrag - Schadensersatz bei Nichtzustandekommen eines Architektenvertrags, Seite 23 (36-2011)

Achtung Hotelname (2) «« Achtung Hotelname (3) (Stand: Thu, 08 Sep 2011) »» Hotel Hausrecht

redaktion-i-media / rimVERLAG
Jahnstraße 19
40215 Düsseldorf
Tel: (+49) 0211-30154940
Fax: (+49) 0211- 3868633
Kontakt

Outlook Karteikarte der redaktion-i-media zur direkten Übernahme in Ihre Adressdatenbank redaktion-i-media QR-Code

PROJEKTPORTFOLIO

mobile Webseiten bedienen das moderne Internet

→ mobile Webseiten bedienen das moderne Internet: mobile Webseiten bedienen den Internetmarkt der Smartphones durch Ihre schlanke Webseiten-Darstellung, wenige Unterseiten und eine geringe Navigationstiefe.
Mobile Webseiten gefragt :: Mobi für Smartphones

Webseiten für Krankenhäuser, Arztpraxen, Physiotherapeuten, Rehakliniken, Heilpraktiker und Notaufnahmen

→ Webseiten für Krankenhäuser, Arztpraxen, Physiotherapeuten, Rehakliniken, Heilpraktiker und Notaufnahmen: Begeistern Sie Ihre Patienten durch eine anwenderfreundliche, smartphoneoptimierte .mobi Webseite und ergänzen Sie sinnvoll und zukunftsorientiert Ihre bestehende Praxis Webseite.
Mobile Webseiten gefragt :: Beispiel Gesundheitswesen

Webseite für Reiseveranstalter

→ Webseite für Reiseveranstalter: redaktion-i-media betreut Special Adventure rundum in allen Internetangelegenheiten. Webseiten für Reiseveranstalter und Reisebüros.
REFERENZEN :: Special Adventure

Webseite für Whirlpool Vermieter

→ Webseite für Whirlpool Vermieter: Umsetzung einer kompletten Marketing Strategie für einen Whirlpool Vermieter. Konzeption, Webdesign, Zielgruppenanalyse und Marketing als Rundumbetreuung
REFERENZEN :: WHIRLPOOL-to-RENT