Hotelrecht, Gastgewerbe Urteile
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Der Hotelier hat im Hotel das Hausrecht und kann bestimmen, welcher Gast das Hotel betreten darf und welcher nicht.
Bei der Ausübung des Hausrechtes ist ihm nur die Grenze gesetzt, dass er bei der Auswahl der berechtigten Personen keine Diskriminierung begehen darf und auch keine willkürliche Auswahl treffen darf.
Das Hausrecht kann für betrunkene Personen oder Personen, unter Drogeneinfluss stehe Personen, Händlern, und Bettlern ausgesprochen werden.
Insbesondere gilt dies auch sofern der Hotelier die Sicherheit oder die Ruhe der anderen Hausgäste beeinträchtigt sieht.
Mit Urteil vom 22.6.2010 bestätigte das LG Frankfurt/Oder die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots
Hierzu haben wir einen AGB Eintrag gefunden welcher natürlich nicht unbeding rechtlichen Ansprüchen standhält. Dieser sollte also unbedingt vorher rechtlich geprüft werden.
Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Hotels schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hoteleigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Hotel. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Hotels zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.
Quelle:http://berghof-kassel.de/Hausordnung/hausordnung.html
(Anmerkung: Es handelt sich in diesem Artikel um keine Rechtsberatung sondern nur um einen Informationsaustausch von Hotellier zu Hotellier) Alle Angaben ohne Gewähr
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Mussten Sie selbst schon einmal von Ihrem Hausrecht gebrauch machen? Wie und auf welche rechtlichen Grundlagen haben Sie sich berufen? Wie ist der Rechtsstreit ausgegangen und welche Tips und Informationen können Sie zum Thema Hausrecht beitragen.
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden.
Die oben aufgeführten Informationen geben nur einen kleinen Überblick über den Sachverhalt Impressum und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es empfielt sich auf jeden Fall eine Anwaltliche Prüfung.
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:: Achtung Hotelname (2) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein. (Hotelketten Zugehörigkeit), Seite 18 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (3) - ähnliche Namensgebung bei Hotels, Seite 19 (36-2011)
:: Hotel Hausrecht - Hotel Hausrecht, Seite 20 (25-2011)
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:: Architektenvertrag - Schadensersatz bei Nichtzustandekommen eines Architektenvertrags, Seite 23 (36-2011)

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