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HOTELNAMEN DüRFEN NICHT IRREFüHREND SEIN. - hotelrecht

Hotelrecht, Gastgewerbe Urteile Hilfe

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Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein.

Generell sollten Hotelnamen für die Kunden/Gäste eindeutig, wahr und hilfreich sein.

Das OLG Nürnberg setzte sich in einem Urteil (3 U 2239/97) vom 07.11.2000 damit auseinander, ob die Bezeichnung ,,Hotel am Stadtpark“ irreführend ist. Nach Überzeugung der Richter erzeuge die Bezeichnung nicht die Vorstellung, dass das Hotel in einer besonders ruhigen, grünen und parkähnlichen Lage liege.

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen die Beklagte, die Betreiberin des Hotels am Stadtpark ist, geltend machen.

Die Klägerin hielt die von der Beklagten benutzte Bezeichnung ,,Hotel am Stadtpark“ für irreführend. Sie begründete dies damit, dass die Bezeichnung eine Lage in unmittelbarer räumlicher Angrenzung an den Stadtpark suggeriere. Der Verkehr verstehe die Geschäftsbezeichnung der Beklagten nicht nur als rein geographische Ortsangabe, sondern auch als eine Qualitätsangabe, nämlich eine besonders ruhige, grüne und parkähnliche Lage.

Das Gericht stellte fest, dass das Hotel tatsächlich 'am Stadtpark' in Nürnberg liegt. Vom Hoteleingang aus könne man die Bäume der Grünanlage sehen. Allerdings trenne eine stark befahrene Straße das Hotel von der Grünfläche. Allein der Name ,,Hotel am Stadtpark“ bringe niemanden auf den Gedanken, dies sei ein besonders ruhiges Hotel. Wer in einer Großstadt wie Nürnberg ein ,,Hotel Am Stadtpark“ buche, gehe davon aus, dass das Hotel in räumlicher Nähe zum Park liege - mehr aber auch nicht. Immerhin sei das der Stadtpark einer Großstadt. Und kein verständiger Gast werde bei einem Hotel in einer Großstadt eine ruhige Lage erwarten, höchstens eine günstige Verkehrsverbindung zum Stadtzentrum.

Durch die Adressenangabe des Hotels hätten potentielle Hotelgäste, selbst auswärtige und daher ortsunkundige Besucher, vor der Buchung die Möglichkeit mit geringem Aufwand in Prospekten, Stadtplänen, Hotelführern, durch telefonische Nachfrage oder übers Internet - festzustellen, dass das Hotel an einer Hauptverkehrsachse liege.

Folglich wurde die Bezeichnung ,,Hotel am Stadtpark“ in diesem konkreten Fall nicht als irreführend beurteilt.

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:: Hotel-Bewertungen (2) - Hotel Bewertungen im Internet - was ist erlaubt, Seite 14 (36-2011)
:: Gerichtsurteil Hotelbewer - Hotel Gerichtsurteil gegen Hotelbewertungen im Internet, Seite 15 (36-2011)
:: Hotel-Sterne - Verwendung von Hotelsternen, Seite 16 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (1) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein., Seite 17 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (2) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein. (Hotelketten Zugehörigkeit), Seite 18 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (3) - ähnliche Namensgebung bei Hotels, Seite 19 (36-2011)
:: Hotel Hausrecht - Hotel Hausrecht, Seite 20 (25-2011)
:: Hotel AGB Vorlagen - Hotel AGB Vorlagen, Seite 21 (25-2011)
:: Zeugnis Text Vorlage - Arbeitszeugnis Text Vorlage Zimmermädchen, Hausdame, Hotelangestellte, Seite 22 (28-2011)
:: Architektenvertrag - Schadensersatz bei Nichtzustandekommen eines Architektenvertrags, Seite 23 (36-2011)

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