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NUTZUNG VON BILDERRECHTEN - hotelrecht

Hotelrecht, Gastgewerbe Urteile Hilfe

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Nutzung von Bilderrechten

Gibt man den Begriff Hotel in einer bekannten Suchmaschine ein, dann erscheinen 88.900.000 Bildtreffer. Wie sieht es mit dem urheberrechtlichen Schutz dieser Fotos aus? Unterliegen alle Fotos urheberrechtlichem Schutz?

Grundsätzlich unterliegt jedes Foto dem urheberrechtlichen Schutz, also jede abbildende Fotografie mit Ausnahme von reinen Reproduktionsfotografien, bei denen zweidimensionale Bild- und Textvorlagen schlicht abfotografiert werden. Geschützt sind damit auch Urlaubsfotos, Schnappschüsse oder die gerne bei Ebay verwendeten Produktfotos. Diese werden vom Gesetzgeber als Lichtbilder bezeichnet.
Einen stärkeren Schutz genießen die sogenannten Lichtbildwerke. Hierbei handelt es sich um künstlerische Fotografien, also Fotos, die sich von alltäglichen Fotografien dadurch abheben, dass sie eine besondere Individualität bzw. künstlerische Gestaltung aufweisen. Der wesentliche Unterschied ist die Schutzdauer. Lichtbildwerke sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/Fotografen geschützt, Lichtbilder 50 Jahre nach Erscheinung oder Herstellung.

Was umfasst das Urheberrecht?

Inhalt des Urheberrechts sind die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsrechte. Wesentliche Urheberpersönlichkeitsrechte sind das Veröffentlichungsrecht und das Recht auf Urheberbenennung. Gerade die fehlende Urheberbenennung im Rahmen eines "Fotoklaus", also die fehlende Angabe wer Urheber des Bildes ist, kann zu einer 100%-igen Erhöhung des Schadensersatzes führen. Bei den Verwertungsrechten handelt es sich insbesondere um die Befugnis, ein Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auszustellen. Wichtig ist hier das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Gegen dieses verstoßen Sie nicht nur beim Einstellen eines Fotos ins Internet, sondern auch in Intranets (z.B. von Unternehmen). Denn auch wenn nur eine begrenzte Anzahl von Personen Zugriff auf dieses Netzwerk hat, so ist dies dennoch eine Öffentlichkeit.

Unterliegen die Fotos weiterhin dem urheberrechtlichen Schutz, wenn man sie verändert?

Der Rechteinhaber hat alle Rechte am Bild, daher besteht ein generelles Veränderungsverbot. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen dürfen nur mit Einwilligung des Rechteinhabers veröffentlicht werden.
Nur wenn die Bearbeitung ein solches Ausmaß hat, dass die wesentlichen Merkmale des Originalfotos hinter denen des neu geschaffen Bildes zurück treten, handelt es sich um eine freie Bearbeitung. Diese stellt dann ein selbstständiges Werk dar, welches ohne Zustimmung des Rechteinhabers des Originalbildes verwendet werden darf. Ob schon ein neues Werk vorliegt ist im Einzelfall zu entscheiden. Jedoch ist bei einer Veränderung eines Fotos mit Hilfe eines durchschnittlichen Bildbearbeitungsprogramms regelmäßig keine derartige Veränderung gegeben.
Wenn also zum Beispiel ein Produktfoto für Ebay von der Seite eines anderen Verkäufers oder dem Hersteller kopiert und dann der Hintergrund verändert wird, liegt ein Urheberrechtsverstoß vor.

Welche Rechte hat der Urheber dann gegen mich?

Neben dem Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, also das Foto zu löschen, besteht ein Schadensersatzanspruch. Dessen Höhe bestimmt sich nach der Art und Dauer der Nutzung. Daher hat der Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch über die Nutzung.

Unser Team von qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwälten begleitet Sie bei allen Fragen und rechtlichen Anforderungen.

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:: Kommentar Feb 2011 - REAKTION auf: Hotelgast-Belehrung zur WLAN Nutzung - Sorgfaltspflicht des Hotels, Seite 3 (02-2012)
:: VDS - Was nun - Vorratsdatenspeicherung - Telekommunikationsüberwachung Ihrer Hotelgäste beim Surfen im Internet., Seite 4 (09-2009)
:: lösungsmöglichkeit - Vorratsdatenspeicherung auch für Hotels - Lösungsvorschlag, Seite 5 (36-2011)
:: no show - Urteile zu No-Show und Stornierungen von Hotelzimmern., Seite 6 (02-2008)
:: Nichtanspruchnahme - Nichtanspruchnahme reservierter Hotelzimmer, Seite 7 (36-2011)
:: Stornierung Hotelbuchung - Stornierungen von Hotelbuchungen, Seite 8 (36-2011)
:: Abmahnung Impressum - Abmahnung auf fehlendes Impressum, Seite 9 (25-2011)
:: Impressum - Impressum Pflicht auf Webseiten, Seite 10 (25-2011)
:: Urheberrecht Foto & Text - Urheberrecht auf Foto und Text - Achtung Abmahnung, Seite 11 (25-2011)
:: Nutzung von Bilderrechten - Nutzung von Bilderrechten, Seite 12 (36-2011)
:: Hotel-Bewertungen (1) - Keine Überprüfungspflicht für Bewertungen, Seite 13 (36-2011)
:: Hotel-Bewertungen (2) - Hotel Bewertungen im Internet - was ist erlaubt, Seite 14 (36-2011)
:: Gerichtsurteil Hotelbewer - Hotel Gerichtsurteil gegen Hotelbewertungen im Internet, Seite 15 (36-2011)
:: Hotel-Sterne - Verwendung von Hotelsternen, Seite 16 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (1) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein., Seite 17 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (2) - Hotelnamen dürfen nicht irreführend sein. (Hotelketten Zugehörigkeit), Seite 18 (36-2011)
:: Achtung Hotelname (3) - ähnliche Namensgebung bei Hotels, Seite 19 (36-2011)
:: Hotel Hausrecht - Hotel Hausrecht, Seite 20 (25-2011)
:: Hotel AGB Vorlagen - Hotel AGB Vorlagen, Seite 21 (25-2011)
:: Zeugnis Text Vorlage - Arbeitszeugnis Text Vorlage Zimmermädchen, Hausdame, Hotelangestellte, Seite 22 (28-2011)
:: Architektenvertrag - Schadensersatz bei Nichtzustandekommen eines Architektenvertrags, Seite 23 (36-2011)

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